Förderrichtlinie für den Verfügungsfond des Quartiersbeirats Bahrenfeld (Lurup)
Der Quartiersbeirat Bahrenfeld (Lurup) hat die Aufgabe, Integration und Miteinander im Stadtteil zu fördern, deshalb ist für die Aktivierung, Beteiligung und Mitwirkung von Betroffenen ein Verfügungsfonds eingerichtet worden.
Aus diesen Mitteln soll es möglich sein, kleinere Projekte für Bahrenfeld (Lurup) zu finanzieren.
Förderfähig sind insbesondere Maßnahmen, die Selbsthilfe und Eigenverantwortung fördern, nachbarschaftliche Kontakte stärken, Begegnungen ermöglichen und Netzwerke stärken sowie:
Es werden nur in sich abgeschlossene Projekte, jedoch keine Folgekosten, gefördert. Ebenfalls nicht förderfähig sind Kosten für Gutachten und Planungen oder Maßnahmen zur Vorbereitung von Projekten.
Finanziert werden können:
Die Anträge werden schriftlich bei der Geschäftsführung des Quartiersbeirats (Quartiersmanagement Bahrenfeld) eingereicht.
Über die Verwendung der Mittel entscheiden die stimmberechtigten Mitglieder des Quartiersbeirats. Die Entscheidung muss protokolliert werden.
Für den Einsatz der Mittel gelten folgende Rahmenbedingungen:
Die Jahresmittel des Verfügungsfonds werden zur Abwicklung auf die Luthergemeinde übertragen ( Zuwendungsempfänger / Abwicklung Fachamt für Sozialraummanagement ).
Dann erfolgt die Antragstellung bzw. Abwicklung nach folgendem Schema:
Antrag an Beirat/Träger per Vordruck:
Anlage: Vordruck mit Angaben zur Person
Inhalt: Beschreibung des Projektes, Begründung des Zuschussbedarfs Beschluss des Beirates.
Bei positivem Beschluss: Auszahlung durch den Träger, Verwendungsbericht des Antragstellers mit Angaben zur Durchführung der Maßnahme/Veranstaltung und Kostenübersicht an den Beirat
Ggfs. Rückzahlung nicht – antragsgemäß – verwendeter Mittel durch den Antragsteller.
Der Verwendungsnachweis über die Jahresausgaben mit Kostenaufstellung und Sachberichten (Kurzdarstellung) erfolgt durch den Zuwendungsempfänger (Luthergemeinde) an das Fachamt für Sozialraummanagement.